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Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?

Seit dem 01.01. 2004 besteht ein neues Gesetz im Gesundheitswesen (Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz).

Dieses regelt die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei werden bestehende Zahn- und Kieferfelhlstellungen in so genannte "Kieferorthopädische Indikationsgruppen" (KIG 1-5) eingeteilt.

Vorhandene Fehlstellungen werden genau vermessen und in eine Tabelle eingestuft.

Liegt ein Bedarfsgrad von 1-2 vor, bezahlt die Krankenkasse nicht; dies heißt aber nicht, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung erforderlich ist!

Bei Bedarfsgrad 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Wenn die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selber tragen. Bei erfolgreichem und planmäßigem Abschluss sowie guter Mitarbeit des Patienten wird der Eigenanteil nach der Behandlung zurückerstattet.

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