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Im Rahmen einer anspruchsvollen und dem derzeitigen Stand der Wissenschaft entsprechenden kieferorthopädischen Behandlung gibt es Leistungen die nicht von den gesetzlichen Versicherungen abgedeckt werden. Diese individuell vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.
Wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt sind die Gesamtkosten der Behandlung privat zu tragen. Sie erhalten dann einen Privatkostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Innerhalb der privaten Krankenversicherung / Beihilfe gehören viele kieferorthopädische Behandlungen zum Leistungsspektrum der Versicherung. Klären Sie vor einer Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch!
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